02-15-2021, 10:13 PM
Das schreibt die Unfallkasse Berlin und der Senat gibt 5 Mio für Luftreiniger aus, die die Luft einmal quer durch die Klasse schieben
Unserer kritische Haltung gegenüber selbstgebauten Abluftanlangen ergibt sich aus folgenden Gründen:
Eine selbstgebaute Abluftanlage ersetzt keinesfalls das regelmäßige Lüften über vollständig geöffnete Fenster. Werden die Fenster zur Lüftung geöffnet, kommt es wieder zu einer Luftbewegung, die wiederum das Funktionsprinzip der selbstgebauten Anlage stört (s. erster Punkt).
Unsere Haltung basiert auf aktuellen Informationen und Fachkenntnissen. Sollte sich unsere Auffassung gravierend ändern, informieren wir Sie.
Weiterhin ist zu beachten, dass das Risiko einer direkten Übertragung durch Tröpfchen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird, nicht durch die Abluftanlage reduziert wird.
Dies gilt für alle Lüftungsanlagen.
Allgemeine Hinweise zur Beschaffung und Handhabung von mobilen Raumluftreinigern finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse Berlin.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unfallkasse Berlin
Unserer kritische Haltung gegenüber selbstgebauten Abluftanlangen ergibt sich aus folgenden Gründen:
- Der Abtransport der Aerosole in Richtung der Ablufthauben soll über den Luftauftrieb der Wärme, die jede Person abgibt, funktionieren. Allerdings stört jede Luftbewegung z.B. durch sich bewegende Personen oder geöffnete Türen und Fenster dieses Funktionsprinzip. Dadurch gelangen die Aerosole nicht zu den Ablufthauben, sondern verteilen sich wieder im Raum.
- Der korrekte Einbau der Anlage vor Ort muss sichergestellt sein, so dass sowohl eine Wirksamkeit in Bezug auf den Infektionsschutz als auch Sicherheit in Bezug auf Unfallgefahren (hier muss auch die Traglast der Decke beachtet werden) gewährleistet werden. Es müsste vor Einbau der Anlage geklärt werden, wer den korrekten Einbau prüft.
- Auch selbstgebaute Abluftanlagen müssen als Lüftungsanlage u.a. auch die Hygienebestimmung nach VDI 6022 erfüllen, d.h. eine regelmäßige Wartung und Reinigung ist erforderlich. Auch hier müsste vorab geklärt werden, wer diese Tätigkeiten übernimmt.
- Es handelt sich um reine Abluftanlagen, eine Zuluftzufuhr von Außenluft über Ventilatoren ist nicht Bestandteil.
- Die Zuluftzufuhr erfolgt ungerichtet über Undichtigkeiten im Raum. Dies bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass dabei keine frische Außenluft zugeführt wird, sondern eher (viren)belastete Luft aus anderen Räumen und dem Flur. Damit entspricht die Anlage in keiner Weise den Empfehlungen zu infektionsschutzgerechtem Lüften.
- Je nach verwendeten Materialien können diese ausdünsten und somit die Luftqualität im Raum zusätzlich verschlechtern.
- Durch die Konstruktion könnte sich eine Wärmebrücke insbesondere am Fensterdurchlass bilden. Eine regelmäßige Kontrolle/Reinigung in Hinblick auf Tauwasserausfall und damit begünstigtem Schimmelpilzwachstum wäre daher dringend erforderlich.
- Die regulären Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Ob es spezielle Anforderungen für solche selbstgebauten Anlagen gibt, ist noch zu prüfen.
- Weiterhin kann durch den Einbau solcher selbstgebauten Luftreinigungsanlagen und einer ggf. nicht ausreichenden Wirksamkeit das Gefühl von „falscher Sicherheit“ gegeben sein, so dass andere notwendige Maßnahmen nicht mehr ergriffen werden.
Eine selbstgebaute Abluftanlage ersetzt keinesfalls das regelmäßige Lüften über vollständig geöffnete Fenster. Werden die Fenster zur Lüftung geöffnet, kommt es wieder zu einer Luftbewegung, die wiederum das Funktionsprinzip der selbstgebauten Anlage stört (s. erster Punkt).
Unsere Haltung basiert auf aktuellen Informationen und Fachkenntnissen. Sollte sich unsere Auffassung gravierend ändern, informieren wir Sie.
Weiterhin ist zu beachten, dass das Risiko einer direkten Übertragung durch Tröpfchen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird, nicht durch die Abluftanlage reduziert wird.
Dies gilt für alle Lüftungsanlagen.
Allgemeine Hinweise zur Beschaffung und Handhabung von mobilen Raumluftreinigern finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse Berlin.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unfallkasse Berlin