Hallo @xayax!
Ich habe vom Bürgerservice des Umweltbundesamt am 13.11. untenstehendes erhalten.
Zuvor hatte ich mich durch die Landesschulbehörde und das niedersächsische Kultusministerium telefoniert, um schließlich die Aussage zu bekommen, dass man sich an den Empfehlungen des Umweltbundesamtes orientiere.
Hier also die Antwort:
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wir können Ihnen dazu das Nachfolgende mitteilen:
Das Max-Planck-Institut (MPG) für Chemie in Mainz schlägt zum Infektionsschutz gegen Aerosole an Schulen den Aufbau kostengünstiger Abluftsysteme vor. Kernelemente des Systems sind ein Ventilator in der Fensterwand sowie selbst aufzubauende, an der Decke aufgehängte Luftkanäle und Rohre, über welche entstehende Aerosole gleichzeitig von mehreren Punkten im Raum abtransportiert werden sollen. Das UBA unterstützt solche einfachen Zu-/Abluftsysteme (in diesem Fall Abluftsystem mit Zuluft über gekipptes Fenster) als Ergänzungsmaßnahme bei nicht ausreichender Lüftungsmöglichkeit über Fenster ausdrücklich.
Die Kosten blieben dabei im Rahmen, denn alle Materialien wurden im Baumarkt erstanden. Die 200 Euro, die für den dargestellten Klassenraum angegeben wurden, sind circa-Angaben. Bei professionellem Aufbau ist mit Kosten bis ca. 1000 Euro zu rechnen. Beim Einbau von professionellen Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) wären die Kosten höher.
Umsetzbarkeit einfach. Für begabte Laien und Hobby-Heimwerker wäre ein Selbstbau möglich (so wie im Beispielfall die Uni das selbst gemacht hat). Ansonsten müssten Handwerker (Schlosser, Sanitärfirma) das übernehmen, aber auch dann halten sich die Kosten im Rahmen (siehe oben). Das erledigen zwei Handwerker an einem Arbeitstag.
Zu beachtende Punkte wären hier:
Lufthygienisch ist das Studiendesign und die Erfassung des Partikelreduktionserfolges nach Prüfung der Unterlagen der MPG plausibel belegt und valide. Die Wärmerückgewinnung (WRG) ist nur als Option erwähnt, aber offenbar nicht umgesetzt worden – das wäre für 200 Euro auch nicht machbar.
Im Einzelfall muss auch geprüft werden, ob keine Kurzluftströmungen auftreten und die gesamte Raumluft durch die Absaugeinheit nach draußen geführt wird.
Elektrische Sicherheit. Das Anschließen an einer „simplen“ Steckdose, kann ohne ausreichende Absicherung (Ampere) auch gefährlich sein.
Unfallsicherheit: Die Konstruktion muss sicher an der Decke befestigt sein, dass sie nicht im laufenden Betrieb – im wahrsten Sinne des Wortes – den Schülern auf den Kopf fallen kann.
Der Brandschutz muss gewährleistet sein. Das gilt besonders bei Anlagen im Eigenbau.
Zuluft muss ausreichend nachströmen können. Man sollte überlegen, wo der beste Zugriffspunkt auf Zuluft ist, damit sich eine gute Verdünnung der Luft im Raum ergibt. Der Dauerbetrieb der Abluftanlagen sollte nicht zu einer zu starken Auskühlung der Räume führen. In diesem Fall wurde ein Fenster unten gekippt und wohl der Luftdurchsatz im Raum auf ca. 1,5/h im Raum eingestellt. Das wäre noch unkritisch. Direkt an den Abzugshauben beträgt der Luftvolumenstrom im System der MPG 2-3/h. Das ist vertretbar, da die Luft unmittelbar vertikal nach oben abgeführt wird.
Auch diese Maßnahme ersetzt das Lüften in den Pausen jedoch nicht, während des Unterrichtes könnte dann aber das Lüften alle 20 Minuten zwischendurch entfallen. Im Gegensatz zu mobilen Luftreinigern, deren Einsatz das UBA nach wie vor nur als Ausnahme sieht (vgl. UBA-Empfehlung vom 22.10. – IRK-Empfehlung in Vorbereitung), kann mit dieser technischen Lösung auch während des Unterrichts eine Abfuhr von Schadstoffen, Feuchte und CO2 aus der Raumluft vorgenommen werden.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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Team Bürgerservice
Umweltbundesamt
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